Mietverwaltung. Was ist das?

Viele Eigentümer vermieten Wohnimmobilien als Kapitalanlage, unterschätzen jedoch den laufenden organisatorischen, rechtlichen und kaufmännischen Aufwand. Genau hier setzt die Mietverwaltung an. Doch was versteht man konkret darunter, welche Leistungen umfasst sie und wie setzen sich die Kosten zusammen? Dieser Beitrag gibt einen fachlich fundierten Überblick.

Die Mietverwaltung ist eine Form der professionellen Immobilienverwaltung und richtet sich an Eigentümer vermieteter Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Anders als die WEG-Verwaltung, die gemeinschaftliches Eigentum regelt, gibt es hier nur einen Eigentümer, der die volle Verantwortung für seine Immobilie trägt. Die Mietverwaltung übernimmt im Auftrag dieses Eigentümers die organisatorische, kaufmännische und technische Betreuung der vermieteten Einheiten.

Zu den klassischen Aufgaben der Mietverwaltung gehört zunächst die laufende kaufmännische Betreuung. Dazu zählen die Überwachung der Mietzahlungseingänge, das Forderungsmanagement bei Zahlungsrückständen, die Anpassung von Mieten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sowie die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB und Betriebskostenverordnung. Gerade bei formalen Anforderungen an Abrechnungen zeigt sich der Mehrwert einer fachkundigen Verwaltung, da Fehler hier schnell zu Rückforderungsansprüchen oder Unwirksamkeit führen können.

Ergänzend übernimmt die Mietverwaltung organisatorische und technische Aufgaben. Dazu gehören die Koordination von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die Beauftragung und Überwachung von Handwerksbetrieben, die Abwicklung von Versicherungsschäden sowie die Kommunikation mit Mietern bei Mängelanzeigen oder sonstigen Anliegen. Der Verwalter fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner und sorgt für eine sachgerechte, dokumentierte Bearbeitung aller Vorgänge.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die rechtliche Begleitung im laufenden Mietverhältnis. Die Mietverwaltung achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Fristen, unterstützt bei Abmahnungen, Mieterhöhungen oder Kündigungen und bereitet im Bedarfsfall die Zusammenarbeit mit Fachanwälten vor. Zwar ersetzt der Verwalter keine Rechtsberatung, er sorgt jedoch dafür, dass Entscheidungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage getroffen und Risiken für den Eigentümer minimiert werden. Eine gute Verwaltung hat aber einen guten Rechtsbeistand und ein Netzwerk an Miet- und Wohnungseigentumsrechtsexpertinnen- und experten.

Wie berechnen sich die Kosten für die Mietverwaltung?

Die Kosten einer Mietverwaltung setzen sich in der Praxis aus einem vorab festgelegten Verwaltungsentgelt und gegebenenfalls zusätzlichen Sondervergütungen zusammen. Das laufende Verwaltungsentgelt wird meist als monatlicher Pauschalbetrag pro Einheit vereinbart und deckt die regelmäßig anfallenden Standardleistungen ab. Sondervergütungen fallen nur dann an, wenn Leistungen erbracht werden, die über den üblichen Verwaltungsumfang hinausgehen, etwa bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, der Neuvermietung, der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten oder besonderen Eigentümerwünschen. Die konkrete Ausgestaltung ist vertraglich geregelt und sorgt für Transparenz und Kalkulationssicherheit.

Zusammengefasst ist die Mietverwaltung weit mehr als reine Mieteingangsüberwachung. Sie verbindet kaufmännisches Know-how, organisatorische Verantwortung und rechtliche Sorgfalt zu einer ganzheitlichen Betreuung der vermieteten Immobilie. Für Eigentümer bedeutet das Entlastung im Alltag, planbare Kosten und die Sicherheit, dass ihre Immobilie professionell und im Einklang mit der geltenden Rechtslage verwaltet wird. Gerade bei mehreren Einheiten oder größerer räumlicher Distanz zum Objekt ist die Mietverwaltung ein zentraler Baustein für eine nachhaltige und erfolgreiche Immobilienanlage.


Wir hoffen, diese Beiträge geben Ihnen hilfreiche Einblicke. Wenn Sie möchten, beraten wir Sie gerne persönlich und übernehmen auf Wunsch auch gerne die Verwaltung Ihrer Immobilie. Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung. Per E-Mail, Telefon oder einfach über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie kompetent und individuell, damit Ihre Verwaltung reibungslos funktioniert.

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Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“ wirklich?